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Hauptuntersuchung / HU nach §29 StVZO für alle PKW

Hauptuntersuchung / HU nach §29 StVZO für alle PKW

Beschreibung

Die Hauptuntersuchung ist eine Leistung eines amtlich anerkannten Prüfunternehmens.

Passend für folgende Fahrzeuge

Passend für alle Fahrzeuge

Weitere Informationen

Bei allen Fahrzeugen älter als 3 Jahre muss die Hauptuntersuchung 2-jährig durchgeführt werden. Hierbei werden alle verkehrssicherheitsrelevanten Bauteile wie Bremsen, Aufhängung, Abgasanlage, Reifen und Beleuchtung durch eine Prüforganisation untersucht. Bei der Untersuchung wird ein Protokoll erstellt, so dass die Verkehrssicherheit für die nächsten 2 Jahre gewährleistet ist. Unser Angebot umfasst hierzu alle Arbeiten.

Bei Nutzung dieser Dienstleistung muss eine gültige, durch Autohaus oder Werkstatt durchgeführte, beigestellte Abgasprüfung vorliegen. Sollte diese nicht vorliegen, so wählen Sie bitte die kombinierte Dienstleistung HU/AU.

Abgasuntersuchung ist ab 2010 Teil der Hauptuntersuchung

Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung der Abgase ist seit dem 01.01.2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) für alle untersuchungspflichtigen Fahrzeuge. Ab diesem Zeitpunkt werden keine AU-Plaketten mehr verklebt.

Der Nachweis über die Abgasuntersuchung (AU) erfolgt nur noch über die HU-Plakette auf dem hinteren Fahrzeugkennzeichen. Eine beschädigte oder verloren gegangene AU-Plakette muss ab dem 1. Januar nicht mehr ersetzt werden.

Die Abgasuntersuchung kann nach wie vor von anerkannten Werkstätten losgelöst von der Hauptuntersuchung durchgeführt werden, sie kann aber nur dann in die Hauptuntersuchung einfließen, wenn der Untersuchungszeitpunkt vor dem auf der HU-Plakette angegebenen Monat liegt.

Der aufgeführte Preis kann aufgrund von Ausstattung, Motorisierung ggfs. abweichen.
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten.